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Als "geliefert" angegebenes Paket nicht erhalten

Die Sendungsverfolgung des Spediteurs zeigt an, dass das Paket dem Empfänger zugestellt wurde, aber Ihr Kunde sagt Ihnen, dass er es nicht erhalten hat:

In diesem Fall deckt TPOP nicht den Versand eines neuen Pakets ab.

Die Sendungsverfolgung des Transportunternehmens ist maßgeblich: Wenn das Paket als "geliefert" gekennzeichnet ist, gibt es keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Oft wird das Paket bei einem Nachbarn abgegeben oder der Kunde hat keinen Standardbriefkasten: In diesem Fall sollten Sie Ihrem Kunden empfehlen, mit der Sendungsverfolgungsnummer und einem Ausweisdokument zum nächsten Postamt zu gehen, um seine Bestellung abzuholen (wenn der Spediteur die Post ist).

Wenn der Briefkasten nicht standardisiert ist oder das Paket nicht in den Briefkasten gelegt werden kann (weil es zu viele Produkte enthält), kann es auch vorkommen, dass der Postbote das Paket beim Postamt abgibt .

Wenn der Kunde Ihnen trotzdem mitteilt, dass er sein Paket nicht abholen konnte, liegt die Entscheidung bei Ihnen: Sie können ihm mitteilen, dass Sie ihm keine neue Bestellung mehr schicken können, sobald "zugestellt" angezeigt wird, oder Sie können auf eigene Kosten eine manuelle Bestellung aufgeben.

Aktualisiert am: 26/09/2024

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