Die Sendungsverfolgung des Transporteurs zeigt an, dass das Paket an den Empfänger zugestellt wurde, aber Ihr Kunde behauptet, es nicht erhalten zu haben:
Die Sendungsverfolgung des Transporteurs ist maßgeblich: Wenn das Paket als "zugestellt" markiert ist, gibt es keine Möglichkeit zur Reklamation.
Oft wurde das Paket bei einem Nachbarn abgegeben oder der Kunde verfügt nicht über einen genormten Briefkasten: in diesem Fall sollte Ihr Kunde zur nächstgelegenen Postfiliale gehen (wenn der Transporteur die Post ist), ausgestattet mit seiner Sendungsnummer und einem Ausweis, um seine Bestellung abzuholen.
Wenn der Briefkasten nicht genormt ist oder das Paket nicht darin abgelegt werden kann (weil es zu viele Produkte enthält), kommt es auch vor, dass der Postbote / Lieferant es in der Postfiliale abgibt.
Wenn der Kunde Ihnen dennoch mitteilt, dass er sein Paket nicht abholen konnte, liegt die Entscheidung bei Ihnen: Sie können ihm mitteilen, dass Sie, sobald es als "zugestellt" angegeben ist, nicht mehr in der Lage sind, ihm eine neue Bestellung zu senden, oder Sie können sich entscheiden, eine manuelle Bestellung auf Ihre Kosten erneut aufzugeben.